Amazon Partnerprogramm

Geld verdienen mit Amazon – Teil 1: Das Partnerprogramm

Das Amazon Partnerprogramm ist eines der beliebtesten Partnerprogramme im Internet. Deshalb möchte ich es euch in 3 Teilen vorstellen. Im ersten Teil, der hier gleich folgt, geht es um die Vor- und Nachteile des Amazon-Partnerprogramms. Außerdem erkläre ich das Provisionsschema und was ihr bei der Umsatzsteuer beachten müsst. Im 2. Teil stelle ich den Amazon aStore vor und im 3. Teil erkläre ich, wie ihr Amazon optimal in WordPress einbinden könnt.

Beim Amazon Partnerprogramm handelt es sich um ein Pay per Sale-Programm, d. h. als Partner erhaltet ihr eine Provision, wenn ein von euch vermittelter Kunde bei Amazon einen Artikel kauft. Die Provision für vermittelte Umsätze liegt zwischen 5 und 10 %, je nachdem, wie viele und welche Artikel ihr vermittelt habt.

Vorteile des Amazon-Partnerprogramms

Der große Vorteil von Amazon ist das große Produktangebot. Als Versandbuchhändler gestartet, findet ihr heute bei Amazon Artikel aus fast allen Bereichen. Ein weiterer Vorteil ist die riesige Verbreitung. Weltweit haben im Jahr 2010 100 Millionen Menschen bei Amazon eingekauft. Und wer bereits bei Amazon Kunde ist, wird eher dort bestellen als bei einem Händler, den er nicht kennt und in dessen Shop er sich neu registrieren muss.

Die Erstellung der Produktlinks ist sehr einfach. Wenn ihr den Artikel aufgerufen habt, braucht ihr nur 1 Klick um einen Partnerlink zu erhalten. Passend zum Link gibt es auch Artikelfotos, die ihr auf der eigenen Seite verwenden dürft. Wenn ihr nicht für einen bestimmten Artikel werben wollt, könnt ihr auch ein Widget einbauen. Dabei handelt es sich um kleine Boxen, in denen für die Amazon-Produkte geworben wird. Als Partner könnt ihr dabei unter 12 verschiedenen Widgets auswählen. So gibt es z. B. Suchboxen, selbstoptimierende Links, Produktwolken (vergleichbar mit Google AdSense) und auch sehr moderne Werbeformen wie dieses Karussell-Widget:

Nachteile des Amazon-Partnerprogramms

Der größte Nachteil dürfte die niedrige Provision sein, die Amazon für vermittelte Umsätze zahlt. Diese ist gestaffelt nach der Anzahl der verkauften Produkte. Wenn ihr im Monat z. B. 20 Artikel oder weniger vermittelt, erhaltet ihr nur 5 %. Als wenn das nicht schon wenig genug wäre, ist die maximale Provision, die ihr erhalten könnt, auf 10 Euro gedeckelt. Wenn also ein Kunde bei Amazon auf eure Empfehlung hin einen Fernseher im Wert von 500 Euro kauft, erhaltet ihr nur 10 Euro Provision, also gerade mal 2 %.

Außerdem erhaltet ihr nur eine Zahlung für Artikel, die innerhalb von 24 Stunden nach Vermittlung bei Amazon in den Warenkorb gelegt werden. Wenn ein Kunde sich also erst 2 Tage später zum Kauf entschließt, geht ihr als Partner leer aus. Für eigene Einkäufe erhaltet ihr übrigens keine Provision. Das ist auch verständlich, denn ansonsten könntet ihr auf diese Weise die gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung leicht umgehen.

Seit der letzten Änderung der Amazon-Teilnahmebedingungen müsst ihr als Partner, wenn ihr 3 Jahre keine Artikel vermittelt habt, eine Monatsgebühr von 10 Euro zahlen, die von der noch nicht ausgezahlten Werbekostenerstattung abgezogen wird. Das ist wohl eher eine theoretische Gefahr und betrifft euch nur, wenn ihr gar keine Amazon-Werbung mehr auf eurer Website eingebunden habt. In diesem Fall solltet ihr besser das Amazon-Partnerprogramm kündigen.

Beim Amazon-Partnerprogramm dürfen sich nur „gewerbliche Unternehmen“ anmelden. Allerdings hat Amazon eine etwas seltsame Vorstellung davon, wie ein gewerbliches Unternehmen aussieht. Für die Teilnahme reicht nämlich schon eine Website mit einer eigenen Domain aus. Andererseits ist es natürlich so, dass wenn ihr auf eurer Website Werbung einblendet, normalerweise einen Gewinn erzielen wollt und demnach sowieso verpflichtet seid, ein Gewerbe anzumelden .

Tipps und Tricks für das Amazon-Partnerprogramm

Dadurch, dass die Provision auf 10 € gedeckelt ist, ist das Amazon-Partnerprogramm eher für niedrigpreisige Artikel wie Bücher, DVDs und mp3-Downloads geeignet. Dies gilt vor allem dann, wenn ihr schon eine höhere Provisionsstufe erreicht habt. Ab welchem Betrag ihr bei welcher Provision die 10 Euro erreicht, seht ihr hier:

5 % 200 Euro
5,5 % 182 Euro
6 % 167 Euro
6,5 % 154 Euro
7 % 143 Euro
7,5 % 133 Euro
8 % 125 Euro
9 % 111 Euro

Da bei niedrigpreisigen Artikeln die Chance höher ist, dass ein Interessent etwas kauft, solltet ihr besser Artikel bewerben, deren Preise unterhalb der oben genannten Grenzen liegt.

Die einfachste Methode einen Partner-Link zu erstellen ist die Verwendung des Site Stripes. Dabei handelt es sich um eine graue Leiste, die am oberen Bildschirmrand eingeblendet wird.

Amazon Site Stripe
Mit dem Amazon Site Stripe lassen sich bequem Partnerlinks erstellen.

Um damit einen Partnerlink zu erstellen, braucht ihr nur den zu verlinkenden Artikel aufzurufen und dann im Site Stripe den Eintrag „Auf diese Seite verlinken“ anzuklicken.

Eisy hat vor ein paar Monaten in seinem Artikel bereits darauf hingewiesen: Auf Websites, auf denen ihr Amazon-Links einsetzt, muss ein deutlich lesbarer Hinweis darauf enthalten sein.

Amazon und die Umsatzsteuer

Die Provision, die ihr von Amazon erhaltet, wird ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Die genaue Erklärung, warum das so ist, ist ziemlich kompliziert, deshalb hier nur die Kurzform. Amazon sitzt in Luxemburg und wendet auf alle Partner, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben, das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren an. Das bedeutet, dass Amazon für die Partner die Umsatzsteuer abführt, ihr euch also nicht darum kümmern müsst. Rein theoretisch müsstet ihr eine Rechnung schreiben, die keine Umsatzsteuer enthält und darin auf das Reverse-Charge hinweisen. Wenn man sich aber diesen Hinweis von Amazon dazu durchliest, dürfte klar sein, dass Amazon keinen Wert darauf legt, dass sie mit Rechnungen zugemüllt werden 😉

Was ihr aber auf jeden Fall machen müsst, ist, eure Amazon-Umsätze in die Umsatzsteuer-Voranmeldung einzutragen (falls ihr eine abgeben müsst). Die Umsätze gehören in Zeile 42, Feld 45 (nicht steuerbare Umsätze). Umsatzsteuer und Vorsteuer braucht ihr dafür keine zu berechnen. Das gleiche gilt übrigens für AdSense-Umsätze, nur dass Google in Irland statt in Luxemburg sitzt.

Im zweiten Teil der Artikelreihe „Geld verdienen mit Amazon“ geht es nächste Woche um den Amazon AStore, den eigenen Shop, den ihr euch bei Amazon einrichten könnt.

Geld verdienen mit Amazon
Teil 2: Der aStore
Teil 3: WordPress
Teil 4: Widgets

Veröffentlicht von

Cujo

Die Webmaster-Zentrale wurde im Januar 2010 von mir gegründet. Dabei haben mich 3 Internetauftritte maßgeblich beeinflusst. Zum einen die Website des t3n-Magazins, www.t3n.de, auf der immer sehr interessante Artikel zum Thema Webseitenerstellung gepostet wurden. Genau solche Artikel wollte ich auch schreiben. Dann bin ich schon seit mehreren Jahren im Homepage-Forum, www.homepage-forum.de, aktiv. Im Laufe der Zeit stellte ich fest, dass dort immer die gleichen Fragen gestellt wurden. Jedesmal darauf die gleichen Antworten zu geben, war erstens langweilig, zweitens zeitraubend und drittens hat es sich nicht gelohnt, die Fragen ausführlich zu beantworten. In der Webmaster-Zentrale greife ich jetzt oft Fragen auf, die im Homepage-Forum gestellt wurden und habe die Möglichkeit die angesprochenen Themen viel detaillierter zu behandeln. Bei wiederkehrenden Fragen poste ich dann einen Link zu einem Artikel in der Webmaster-Zentrale. Dadurch erhalten die User ausführlichere Antworten als normalerweise in einem Forum üblich. Die Idee, Informationen bereitzustellen und diese im Forum zu verlinken, habe ich von Daniel, www.homepage-faqs.de, übernommen. Daniel bezeichnet sich selbst als Forenhelfer und ist sehr aktiv im Homepage-Forum. Er hat schon zahllosen Usern mit seinen Informationen geholfen und ihnen die Grundlagen der Webseitenerstellung erklärt. Diese 3 Webauftritte hatten einen so großen Einfluss auf mich, dass ich sicher behaupten kann, dass es ohne sie die Webmaster-Zentrale nicht geben würde.

40 Gedanken zu „Geld verdienen mit Amazon – Teil 1: Das Partnerprogramm“

  1. Also ich hab keinen Blog und für mich lohnt sich das auch, weil ich sehr themenrelavant Werbung schalten kann. Mittlerweile kann ich damit sehr gut die Kosten für meine Webseiten decken.

  2. Ich hab schon mehrere Auszahlungen von Amazon erhalten. Am besten verdient man wenn man das FF Addon affiliate FOx Installiert bzw. an Freunde etc. weiterreicht und sie bittet, die eigene Partner ID dort einzutragen 😉

  3. Ich sehe das auch so wie Steffi. Es ist wichtig die Amazon-Werbung themenrelevant einzubinden. Ob sie auf einer normalen Website, in einem Blog oder in einem Forum erscheint, spielt keine so große Rolle.

    @Donk Ich werde mir AffiliateFox mal näher ansehen und dann im dritten Teil auf das Add-On näher eingehen.

  4. Gibt es vielleicht die Möglichkeit mit dem Affiliate Manager von Amazon Extrakonditionen auszumachen und vorher hoch gestuft zu werden? Habt ihr da Erfahrungen?

  5. Keine Erfahrungen. Ich bin allerdings auch nicht auf solche Ideen gekommen, da ich der Meinung bin, dass Amazon ein viel zu großer Konzern ist um mit kleinen Webmastern Sonderabsprachen zu treffen.

    Aber wer’s will, kann das gern versuchen und berichten. 😉

  6. @Christian Die Rabattstaffel bei Amazon geht bis 30.000 verkaufte Artikel im Monat. Wenn du da wesentlich drüber liegst, kannst du bei Amazon mal anfragen, ob du bessere Konditionen kriegst. Vorher dürfte eine Anfrage nichts bringen.

  7. Ich finde das Partnerprogramm gut, da ich meine Homepage kosten gut decken kann und noch einiges für die eigene Tasche bleibt.

    Mfg

  8. Hey,
    wow super Tipps! Mit Amazon hatte ich selber in den seltensten Fällen Erfolg, da ich eher auf Adsense gesetzt habe. Vieles habe ich, nachdem ich diesen Beitrag gelesen habe falsch gemacht. Ich werde es nochmal probieren müssen.

    Vielen Dank!

  9. Das geht schon soweit in Ordnung, was Amazon da macht. Auch mir gefällt die Themenrelevanz. Für ein Buch, ein paar Akkus oder selbst für irgendein Gartengerät bekommt man problemlos einen passenden Textlink – klasse!

    Was ich nicht wusste ist die Sache mit den 3 Jahren ohne Vermittlung. Die können doch nicht wirklich einen Strafzoll errichten, nur weil jemand einen Link auf deren Seite setzt. Ich denke da an regionale Schriftsteller, die vielleicht mal einen kleinen Bildband heraus gebracht haben und den Link ihren 10 Besuchern am präsentieren…

    Habe ich das noch recht in Erinnerung, dass Amazon am Anfang 15% Provision ausgeschüttet hat. Irgendwie sagt mir diese Zahl noch was.

  10. Eine interessante Art Geld zu verdienen. Kann man davon leben oder ist das eher ein Zubrot?

  11. @waca Es gibt sicher auch Leute, die davon leben können, aber für die meisten dürfte das Amazon-Partnerprogramm wohl eher ein Zubrot sein.

  12. Also ich hab damit auch eher schlechte Erfahrungen gemacht. Lohnt sich in den meisten Fällen nicht. Lieber doch bei Adsense bleiben. Ich hab allerdings nen Blog über China da werd ich das demnächst nochmal auf ner unterseite Probieren, ich könnt mir vorstellen das sich das doch wieder lohnt da die Leute da zuschlagen. Aber ich rechne auch eher mit nem geringen Erfolg…

  13. Die Sache mit den Kontoführungsgebühren von 10 Euro ist mir vor Kurzem bewusst geworden. Als nämlich eine entsprechende Ankündigung von Amazon in meinem Postfach landete. Die Sache habe ich damals, vor vielen Jahren in den AGB einfach überlesen.

    Mehr dazu habe ich einem Artikel geschrieben, den ich mal kurzerhand mit meinem Namen oben verlinkt habe.

    Beste Grüße
    Thomas

  14. Hallo und vielen Dank für die Ausführungen.
    Ich hätte dazu aber noch eine kurze Nachfrage bzw. Anmerkung.

    Da für die Amazon-Einnahmen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, ist man doch auch nur begrenzt Vorsteuerabzugsberechtigt, oder?

    Bsp:
    Ich schalte Werbung um mit einer Seite, wo Amazon vorkommt, Gewinne zu erzielen. Die Rechnung für diese Werbung beinhaltet natürlich auch die Vorsteuer. Meine Amazon-Einnahmen für diese genannte Seite sind jedoch ohne Umsatzsteuer, weil sie ja im anderen Land berechnet wird.
    Damit wäre diese Werbemaßnahme ja nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, oder sehe ich hier was verkehrt?

    Nochmals Danke.

  15. @Alex Wie im Artikel beschrieben, sind die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig, die Umsatzsteuer wird aber von Amazon abgeführt.

    Das genauer zu erklären würde hier jetzt zu weit führen. Falls dir da noch was unklar ist, solltest du deinen Steuerberater fragen.

  16. Nee, das habe ich ja verstanden. Reverse Charge Verfahren eben.
    Ich wollte aber darauf hinweisen, dass man bei solchen Einnahmen dann eben nicht mehr voll Vorsteuerabzugsberechtigt ist und dies bei seinen Voranmeldungen unbedingt beachten sollte.

  17. Schöner Artikel zum amazon Partnerprogramm. Ich habe bisher immer nur auf adsense, adscale usw gesetzt, werde aber nun auch mal das amazon Programm ausprobieren. Dabei hat mir diese Erklärung in diesem Artikel schon gut geholfen. Bin mal gespannt ob sich damit Zusatzeinnahmen generieren lassen ohne dass die anderen Einnahmen reduziert werden.
    Gruß
    Andy

  18. Ja das Amazon Partnerprogramm ist schon eine tolle angelegenheit, ich mache auch einiges an Geld über das Programm. Kann es auch auch nur Empfehlen, die Kundenakzeptanz ist einfach nicht zu toppen…

    Gruß
    Flo

  19. Evtl. blöde Frage: Wenn ich mir Werbekostenrückerstattung als Amazon-Gutschein bezahlen lasse, muss ich dann auch ein Gewerbe anmelden bzw. meine UST ID im Impressum stehen haben?

  20. Das mit der Monatsgebühr ist ja heftig und vor allem sinnlos?! Selbst wenn Jemand weniger als 2 Produkte verkauft, schadet es Amazon ja in keinster Weise… Was passiert wenn man noch kein Geld verdienen konnte und auch kein Geld auf dem Partnerkonto ist? Wird es dann vom angegebenen Konto abgebucht oder geschieht einfach nichts? Ich sollte mein Amazon Partnerkonto wirklich mal kündigen, denn verdienen tue ich damit bisher noch nichts :/

  21. Ist es eigentlich sinnvoll Amazon über Affili.net zu bewerben, anstelle das eigene Partnerprogramm von ihnen zu nutzen? Damit müsste man der monatlichen Gebühr, für den Fall das man kein Geld verdient ja eigentlich entgehen können 😀

  22. @Adrian Ein Gewerbe musst du nur anmelden, wenn du regelmäßig Einkünfte erzielst. Auch die Gutscheine sind natürlich Einkünfte, die du auch versteuern musst, da es sich ja um Gegenleistungen handelt, die du erhältst. Die UST ID musst du im Impressum nur dann angeben, wenn du eine hast.

    @Thomas Ich denke mal, wenn du kein Guthaben auf dem Partnerkonto hast, wird einfach nichts passieren. Wahrscheinlich geht es Amazon eher darum, Partner, die keine Umsätze haben, zur Kündigung zu bewegen bzw. User, die kein ernsthaftes Interesse haben von einer Anmeldung abzuhalten.

  23. Ein wirklich guter Artikel.
    War gerade dabei mich beim Amazon Partnerprogramm anzumelden, als ich bei „G“ diesen Artikel gesehen habe.

    Die niedrige Provision überrascht mich sehr, da man bei einigen anderen Partnerprogrammen bis zu 30% verdienen kann. Da aber die Akzeptanz von Amazon so hoch ist, geht das für viele in Ordnung (so auch für mich).
    Was ich aber echt unnötig und unangebracht finde, sind die Kontoführungsgebühren und die 10 Euro Deckelung.

    Jetzt werde ich es mir nochmal überlegen müssen, ob ich für Amazon werbe oder mich für ein anderes Partnerprogramm anmelde.

    Eins würde mich noch interessieren.
    Kann man wirklich für alle Produkte werben, sogar für die gebrauchten (Warehouse Deals)?

    Und noch eine Sache zur Umsatz versteuerung:

    „laut §46 Einkommensteuergesetz Absatz 3 müssen die Einnahmen nur dann versteuert werden, wenn pro Jahr mehr als 410 Euro verdient würden. Das bezieht sich auf Nebeneinkünfte von Personen, die einen sozialversicherungpflichtigen Hauptberuf haben“

    Ich hoffe die Info ist noch aktuell.

  24. @Alex Du kannst bei Amazon für alles werben. Ich persönlich würde aber nicht für gebrauchte Artikel werben. Ich denke mal, die meisten Menschen sind eher an neuen als an gebrauchten Artikeln interessiert.

    Der von dir zitierte Gesetzestext bezieht sich lediglich auf die Einkommensteuer. Mit der Umsatzsteuer und der Amazon-Provision hat er nichts zu tun.

  25. @Cujo Nun ja Amazon hat eine große Auswahl an Produkten und ich persöhnlich habe schon gebrauchtes gekauft und damit einpaar Euro gespart.
    Die Tatsache, dass man durch gebrauchte Artikel, die kaum oder keine Gebrauchsspuren haben, Geld sparen kann, lässt sich gut bewerben finde ich.

    Wenn ich als Privatperson Werbeeinnahmen hätte, würde es doch als zusätzliches Einkommen zählen, oder nicht?

  26. Danke für den Hinweis.
    Ein sehr interessanter Artikel, denn du gelinkt hast.

    Das bedeutet also, dass das Einkommensteuergesetz erst greift, wenn ich von einer anderen Person Anweisungen bekomme. Dann müsste ich die Einnahmen als Nebeneinkünfte zu meinem Hauptberuf angeben. Ist das korrekt?

    (Falls die Frage hier zu sehr ausartet, schließlich geht es hier um Amazon, können wir an dieser Stelle Schluss machen. Ich danke schonmal für die vielen Infos)

  27. Nee, das mit der selbstständigen Tätigkeit ist nur für die Gewerbeanmeldung wichtig. Mit der Einkommensteuer hat das nichts zu tun. Einkommensteuer musst du für alle deine Einkünfte bezahlen, egal woher sie stammen (Angestelltenverhältnis, selbstständige Tätigkeit, Gewerbeeinkünfte, Zinsen, Miete usw.)

    Aber du hast natürlich recht. Mit Amazon hat das nicht mehr viel zu tun. Bei weiteren Fragen wendest du dich besser an einen Steuerberater. Die lassen sich zwar gut bezahlen, aber im Endeffekt lohnt sich das investierte Geld.

  28. Hallo, ist das mit Deckelung der 10 EUR pro Artikel immer noch so? Ich hatte schon öfter Provisionen über 10 EUR. Ich meine eine zeitlang war das auch mal so. Aber ich hatte in den letzten Wochen gerade wieder was, wo 18 EUR aufgelaufen sind bei einem Artikel. Sowas lohnt sich natürlich dann immer gut, wenn man hochpreisige Artikel bewirbt 🙂

  29. Hm interessant. Kann es sein das Amazon die Provision nur bei bestimmten Kategorien auf 10 Euro deckelt?

    In welcher Kategorie ist das verkaufte Produkt?

  30. @Bernd Kann es vielleicht sein, dass da 2 Fernseher gekauft wurden? Soweit ich weiß, hat sich an der 10-Euro-Deckelung nämlich nichts geändert.

  31. Sehr gut, dass ich diesen Artikel gelesen habe. Somit hat man wieder viel wo man optimieren kann. D.h. für mich ich verkaufe teilweise zu teure Produkte über Amazon. Allerdings würde ich nicht unbedingt sagen, dass die Hemmschwelle bei günstigeren Produkten tiefer liegt.

  32. Hi man kann mit Amazon durchaus verdienen auch wenn es die Decklung gibt. Wenn ich die geringe Stornorate sehe und das bei dreistelligen Verkäufen im Monat dann frage ich mich immer wieder warum es bei anderen Anbietern so viele Stornos gibt , ein Schelm wer dabei böses denkt 🙂

    @Bernd nur ein Hinweis, lese dir mal die Richtlinien Adsens durch, bis zu 3 Werbeblöcken und keine 5 🙂 , die reagieren da manchmal sehr rüde

  33. Hi,
    der Artikel zeigt mal wieder, dass das Internet einfach unglaubliche Möglichkeiten hat. Die Optimierung fängt direkt morgen an 😉
    Gruß
    Alex

  34. Hi Erik, würde Feld 68 nicht besser passen? §13b Abs. 5 UStG würde ja perfekt passen oder?

    Feld 68: Steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet.

    Feld 42: Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)

    Gruß

  35. Merkt jemand, ob die aktuelle Diskussion über amazon einen negativen Einfluss auf die Umsätze hat? Ich für meinen Teil kann es nicht mehr messen, da ich aus (meiner Meinung nach) fadenscheinigen Gründen von amazon rausgeworfen wurde. Das habe ich auch von vielen anderen gehört, dass amazon beim (fristlosen) Kündigen von Konten und Einbehalten der Provision sehr willkürlich vorgeht. Das solltet Ihr unter der Rubrik „Nachteile“ mit aufnehmen. Wer möchte kann meine Story hier nachlesen: http://www.musclecat.com/582/amazon-partnernet-affili-partner-sind-auch-nur-leiharbeiter/

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