Gewerbeanmeldung als Webmaster

Webmaster als Gewerbe – Teil 1: Die Gewerbeanmeldung

Wer als Webmaster eine eigene Website hat, die von vielen Usern besucht wird, denkt natürlich auch daran, damit Werbeeinnahmen zu erzielen. Vom technischen Standpunkt her ist das meist kein großes Problem. Man kriegt einen Code, den man lediglich in seine Website einbinden muss oder erhält einen Reflink, durch den man eine Provision bei einem Partnerprogramm erhält. Und schon nach kurzer Zeit erzielt man seine ersten Einnahmen. Aber wie sieht die rechtliche Seite aus? Muss man dafür ein Gewerbe anmelden? Und muss man dafür Steuern zahlen? Auf diese Fragen werde ich in dieser zweiteiligen Artikelreihe näher eingehen.

Im ersten Teil geht es darum, wann man ein Gewerbe ausübt und was man bei einer Gewerbeanmeldung beachten muss.

Wann übt man ein Gewerbe aus?

Wer ein Gewerbe anmelden will, muss einen Gewerbeschein beantragen. Aber wann übt man eigentlich ein Gewerbe aus? Die IHK Rhein-Neckar schreibt dazu:

Gewerbe stellt

– jede erlaubte
– auf Gewinnerzielung gerichtete
– auf Dauer angelegte
– selbständige Tätigkeit

dar.

Es gibt also 4 Punkte, die erfüllt sein müssen, damit ein Gewerbe vorliegt, wobei der erste Punkt der einfachste sein dürfte. Denn niemand, der eine verbotene Tätigkeit wie z. B. Hehlerei ausübt, dürfte wohl auf die Idee kommen, einen Gewerbeschein zu beantragen 😉

Beim zweiten Punkt wird es aber schon komplizierter. Bei der ausgeübten Tätigkeit muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, steht da. Wer also von Anfang an genau weiß, dass z. B. die in der Website eingebaute Adsense-Werbung die Kosten für den Webspace oder den Server nicht decken wird, braucht kein Gewerbe anzumelden. Allerdings dürfte dies nur bei sehr geringen monatlichen Einnahmen im ein- oder zweistelligen Eurobereich der Fall sein. Und wer weiß, dass er zwar am Anfang Verlust machen wird, aber nach einigen Monaten einen Gewinn erwirtschaftet, muss trotzdem von Anfang an ein Gewerbe anmelden, denn er hat ja eine Gewinnerzielungsabsicht.

Dauerhaft und selbständig

Beim dritten Punkt ist davon die Rede, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt sein muss. Das bedeutet also, wer die Tätigkeit nur einmalig oder für eine begrenzte Zeit ausübt, braucht kein Gewerbe anzumelden. Dies trifft aber auf Webmaster, die mit ihrer Website Werbeeinnahmen erzielen wollen, in aller Regel nicht zu. Es gibt ja keinen Grund dafür, die Werbung nur für kurze Zeit zu schalten.

Eine selbständige Tätigkeit übt man dann aus, wenn man unabhängig ist, also keinen fremden Anweisungen folgen muss. Dies dürfte auf alle Webmaster zutreffen, die eine eigene Website haben. Denn dort kann er ja, solange er sich an die Gesetze hält, tun und lassen was er will.

Gewinnerzielungsabsicht ist entscheidend

Da die Punkte 1, 3 und 4 im Normalfall bei einem Webmaster, der durch seine Website Werbeeinnahmen erzielt, zutreffen, ist eigentlich nur der zweite Punkt, also die Absicht einer Gewinnerzielung, dafür entscheidend, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Wer weiß, dass seine monatlichen Werbeeinnahmen die Serverkosten nur um einen sehr geringen Betrag wie 20-30 Euro übersteigen, sollte sich überlegen, ob er nicht ganz auf diese Einnahmen verzichtet. Denn eine Gewerbeanmeldung ist, wie man noch sehen wird, auch immer mit einiger Bürokratie verbunden.

Die Gewerbeanmeldung

Wer nun weiß, dass er ein Gewerbe anmelden muss, muss beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen (Personalausweis mitnehmen!). Wichtig dabei ist, dass man beim Gewerbezweck eine Bezeichnung angibt, die einerseits natürlich zutrifft, aber auch sehr weitreichend ist. So sollte man z. B. nicht „Online-Werbeeinnahmen“ angeben, sondern besser „Internetdienstleistungen“. Dann kann man den Gewerbeschein auch für ähnliche Tätigkeiten wie z. B. Webdesign verwenden. Wer dies nicht macht und später sein Tätigkeitsgebiet ausweitet, muss eine Gewerbeummeldung vornehmen, die auch wieder gebührenpflichtig ist.

Eine Gewerbeanmeldung ist zwar nicht teuer, denn die Beantragung eines Gewerbescheins kostet nur ca. 30 Euro. Man geht damit aber auch eine Menge weiterer Verpflichtungen ein. So wird neben dem Finanzamt auch die IHK über das neue Gewerbe informiert. Wer einen Gewerbeschein hat, wird dort automatisch Mitglied. Gebühren muss man dafür allerdings nur zahlen, wenn man einen Gewinn von mehr als 5.200 Euro im Jahr erzielt. In den ersten beiden Jahren der Gründung ist sogar ein Gewinn von bis zu 25.000 Euro noch gebührenfrei.

Vorteil einer Gewerbeanmeldung

Bisher war in diesem Artikel ja immer die Rede von Bescheinigungen, die man ausfüllen und von Gebühren, die man bezahlen muss. Aber eine Gewerbeanmeldung hat auch einen Vorteil. Man kann mit einem Gewerbeschein bei Großhandelsunternehmen wie z. B. der Metro einkaufen. Allerdings darf man dort nur Produkte kaufen, die man für sein Gewerbe benötigt und es ist auch nicht immer so, dass die Preise günstiger sind als beim Einzelhandel.

Viele Punkte über die Gewerbeanmeldung konnte ich in diesem Artikel nur anschneiden oder bin gar nicht darauf eingegangen. Ausführlichere Informationen darüber gibt es z. B. hier -> www.gewerbe-anmelden.info Gründerlexikon – Gewerbeanmeldung

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels entsprechen meinem persönlichen Wissenstand und sind nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Wer ein Gewerbe anmelden will, sollte sich vorher ausführlich bei den zuständigen Behörden wie Gewerbeamt und IHK informieren.

Morgen geht es dann darum, was eine Gewerbeanmeldung für steuerliche Konsequenzen hat und was man dabei beachten muss.

Webmaster als Gewerbe – Teil 2: Die Steuern
Webmaster als Gewerbe – Teil 3: Rechnungen richtig ausstellen

Veröffentlicht von

Cujo

Die Webmaster-Zentrale wurde im Januar 2010 von mir gegründet. Dabei haben mich 3 Internetauftritte maßgeblich beeinflusst. Zum einen die Website des t3n-Magazins, www.t3n.de, auf der immer sehr interessante Artikel zum Thema Webseitenerstellung gepostet wurden. Genau solche Artikel wollte ich auch schreiben. Dann bin ich schon seit mehreren Jahren im Homepage-Forum, www.homepage-forum.de, aktiv. Im Laufe der Zeit stellte ich fest, dass dort immer die gleichen Fragen gestellt wurden. Jedesmal darauf die gleichen Antworten zu geben, war erstens langweilig, zweitens zeitraubend und drittens hat es sich nicht gelohnt, die Fragen ausführlich zu beantworten. In der Webmaster-Zentrale greife ich jetzt oft Fragen auf, die im Homepage-Forum gestellt wurden und habe die Möglichkeit die angesprochenen Themen viel detaillierter zu behandeln. Bei wiederkehrenden Fragen poste ich dann einen Link zu einem Artikel in der Webmaster-Zentrale. Dadurch erhalten die User ausführlichere Antworten als normalerweise in einem Forum üblich. Die Idee, Informationen bereitzustellen und diese im Forum zu verlinken, habe ich von Daniel, www.homepage-faqs.de, übernommen. Daniel bezeichnet sich selbst als Forenhelfer und ist sehr aktiv im Homepage-Forum. Er hat schon zahllosen Usern mit seinen Informationen geholfen und ihnen die Grundlagen der Webseitenerstellung erklärt. Diese 3 Webauftritte hatten einen so großen Einfluss auf mich, dass ich sicher behaupten kann, dass es ohne sie die Webmaster-Zentrale nicht geben würde.

15 Gedanken zu „Webmaster als Gewerbe – Teil 1: Die Gewerbeanmeldung“

  1. Pingback: Linkhub – Woche 33-2010 - pehbehbeh
  2. Jau, wichtiger Artikel. Wer allerdings erst einmal nur Dienstleistungen im Bereich Webdesign anbietet, kann auch als freischaffender Webdesigner ohne Gewerbeeinstufung arbeiten. Sobald es jedoch in den Affiliatebereich hineingeht, kommt man wohl kaum drumherum. Im Moment schaue ich, inwieweit SEO auch eher als Gewerbe einzustufen ist.

  3. Eine freiberufliche Tätigkeit ist natürlich besser, weil du dann weniger Steuern zahlen musst und auch keine Umsatzsteuer abführen musst. Andererseits kriegst du die bezahlte Umsatzsteuer dann auch nicht zurück erstattet.

  4. Nur mal zur Richtigstellung. Du kannst in der Metro alles kaufen was du willst! Musst nur darauf achten, dass Privates mit Gewerbe nicht auf einer Rechnung ist.

    Das war es. Weiter kann man die Metro mittlerweile als besseren Real-Markt bezeichnen. Das Wort Großhandel ist mehr als ein Fremdwort geworden…

  5. @dimido Es ist schon richtig, wie es im Beitrag steht. Hier mal ein Auszug aus den Metro-Geschäftsbedingungen:

    1. Die von Metro angebotenen Waren sind nur für den Wiederverkauf oder zur geschäftlichen Verwendung bestimmt.

    4. Metro behält sich vor, als Vertragsstrafe den Kunden vom weiteren Einkauf auszuschließen und/oder vom Kunden die Zahlung von 1.500 Euro zu verlangen, wenn:

    a) …
    b) unter Vorlage seiner Kundenkarte im Metro-Großmarkt Waren, die seiner gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet werden können, erworben werden.

    Wie es in der Praxis gehandhabt wird, ist dann natürlich eine andere Frage 🙂

  6. Nein, du bist ein Erbsenzähler! Dimido hat vollkommen recht und seine Aussage ist vollkommen richtig.

    Ich gehe seit über 30 Jahren in der Metro einkaufen und nie wurde jemand kontrolliert was er kauft. Das mit der Rechungstrennung ist dort auch vollkommen gang und gebe.

    Sorry Webmaster, du weist überhaupt nichts über die Metro und solltest mal deine Aussagen schwer überlegen, welche Tipp du hier so von dir gibst!!!

    Viele Grüße

    Frank

  7. @Frank Danke für deine Meinung.

    Bei deinem nächsten Kommentar solltest du etwas mehr auf deine Ausdrucksweise achten. Du bist hier schließlich nicht bei youtube 😉

  8. Für die Leser aus Österreich: Die Gewerbeanmeldung ist in Österreich sehr leicht und kann sogar über ein Online Formular beantragt werden die Kosten belaufen sich auf ca. 50€ dürfte jedoch abhängig vom Bundesland sein, für Jung-Unternehmer gibts eine Förderung wodurch man sich die 50€ sparen kann, der Nachteil ist halt das man sich die Behörden und Amtsgänge nicht sparen kann. Was ich allerdings schwer empfehlen kann ist ein Steuerberater, die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung im Finanzamt verlief bei mir über den Steuerberater wodurch ich mich eigentlich um nichts kümmern musste!

  9. @Sami Zu Österreich kann ich leider nichts sagen. Aber eine Gewerbeanmeldung per Internet würde ich mir in Deutschland auch wünschen 🙂

  10. Hallo zusammen,

    eine Online Gewerbeanmeldung ist auch in Deutschland möglich, leider nur nicht komplett Online, denn man muss den Kram ausdrucken und per Post hinschicken. Komplett Online mit einem Amt kommunizieren und elektronisch bezahlen wird wohl noch lange ein Traum bleiben, leider.

  11. Hallo zusammen,

    ich bin dem Webmaster dankbar für diese Seiten.

    Meine Webseite, um evtl. einen kleinen Nebenerwerb zu erreichen, wird erst eingerichtet. Es ist nicht meine erste Webseite, die ich schreibe.

    Zum Thema Gewerbe und Steuer möchte ich mich doch rechtzeitig informieren.

    Erst habe ich etwas gezögert, es sind ja hier alles jüngere Leute, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Als Rentner komme ich mich da alt vor. –
    Wenn ich diese Beiträge hier lese, dann wird wohl auch mir, mit 77 Jahren, der Weg zum Finanzamt nicht erspart bleiben. Es sei denn, es kann mir hier jemand etwas besseres raten.

    Besten Dank für die Antwort und viele Grüße

    Waldemar

  12. @Waldemar Dass du dich in deinem Alter noch mit dem Thema Webseitenerstellung beschäftigst, verdient allen Respekt.

    Kommentare schreiben darf hier natürlich jeder, da gibt es keine Altersgrenze 😉

    Aber auch beim Steuerzahlen gibt es leider keinen Unterschied. Für das Finanzamt ist es unwichtig, wie alt jemand ist, es zählt nur, wie viel Einnahmen jemand erzielt.

  13. @Cujo Ich danke Dir für Deine Nachricht. Du bestätigst, was ich vermutete.
    Der Schritt wird mir nicht leicht fallen. – Also helfen wir tüchtig mit, Schulden abzubauen. Wer soll es denn sonst tun? –

    Liebe Grüße

    Waldemar

  14. Ich würde auf jeden Fall auf Freiberufler gehen. Man zahlt kein Gewerbesteuer, kein IHK, so kann man es mit niedrigeren Preisen arbeiten. Und das Geld an den Endverbraucher weitergeben, und bleib konkurrenzfähig.

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